top of page
AGB,
HAUSORDNUNG,
WIDERRUFSRECHT
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der
MaxxFitness GmbH (nachfolgend „MaxxFitness“)
1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen
(Trainingsbereich, Umkleidekabinen, etc.) bei MaxxFitness aufgenommen.
2. Im Mitgliedsbeitrag besteht zusätzlich zur vollen Nutzung der Infrastruktur die
Möglichkeit dass das Mitglied Personal Trainings auf professioneller Basis mit
Kostenfolge buchen kann (z.B. für das Erstellen eines Trainingsplans).
Sämtliche Preise und die von MaxxFitness angebotenen Leistungen sind der
Preisliste im Fitnessclub oder der Homepage zu entnehmen und können
jederzeit seitens MaxxFitness angepasst werden.
3. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Duschen, Toiletten) bei
MaxxFitness ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
4. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am
Eingang veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Aufgrund
von betriebsnotwendigen Schliessungen, wie beispielsweise von Reinigungen
und Revisionen, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütung oder
Verlängerungen des jeweiligen Abonnements. Es besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf eine eine kostenlose Trainingseinführung. Das Mitglied hat keinen
Anspruch auf Personaltraining. Gegen Aufpreis kann das Mitglied ein
Personaltraining buchen.
5. Die MaxxFitness kann ihr Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit und
einseitig anpassen und abändern. Die Mitglieder haben im Falle einer
zeitweiligen Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch
auf Rückvergütung.
6. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des
Personals stets Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im Fitnessclub sowie auf
der Homepage von MaxxFitness einsehbar. Bei schwerwiegenden Verstössen
gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals kann die
Mitgliedschaft entzogen und ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen
in den Räumen des Fitnessclubs oder bei Falschdeklaration von
Gesundheitsangaben. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind
explizit ausgeschlossen.
7. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert das Mitglied gleichzeitig die
Hausordnung von MaxxFitness. Die Mitglieder nehmen ausdrücklich zur
Kenntnis, dass die Hausordnung durch den MaxxFitness jederzeit, einseitig
abgeändert werden kann.
8. Aus einer Änderung der Hausordnung können die Mitglieder keine Rechte
ableiten. Bei Abschluss eines Vertrages erhält das Mitglied einen persönlichen,
digitalen QR-Code, dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Der QR-Code
verschafft dem Mitglied Zutritt zum Fitnessclub und ist in den Räumen von
MaxxFitness stets mitzuführen (auf dem Mobiltelefon oder in Papierform).
MaxxFitness behält sich diesbezüglich Kontrollen vor. Der Verlust des QR-Code
ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Jeder Missbrauch des QR-Codes
wird zur Anzeige gebracht. MaxxFitness hat im Falle eines Missbrauchs des
QR-Codes Anspruch auf eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 300.-.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei einem Missbrauch des QR-Codes wird ein Hausverbot gegen den Besitzer
erteilt.
9. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und MaxxFitness wird online über
verschlüsselte Eingabe oder in Schriftform abgeschlossen. Änderungen des
Vertrages sowie allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Sind
Fristen zu beachten, ist der Poststempel massgebend. Adressänderungen und
Änderungen der E-Mailadresse können auch per E-Mail oder vor Ort im
Fitnessclub mitgeteilt werden.
10. Die Korrespondenz von MaxxFitness mit seinen Mitgliedern erfolgt
ausschliesslich per E-Mail. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B.
weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung
seitens MaxxFitness ausgeschlossen.
11. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder online oder bei
Abschluss der Mitgliedschaft bei MaxxFitness GmbH in bar, per
Banküberweisung (nur beim FIX Abo), LSV (FLEX oder FIX Abo), Maestro-,
oder Kreditkarte zu entrichten. Für vertraglich vereinbarte Raten gilt selbiges
zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte Ratenzahlung bleibt bei
einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine andere
Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig
vereinbart. Sollte das Mitglied mit einer Rate in Verzug kommen, wird der
gesamte noch offen stehende Restbeitrag sofort zur Zahlung fällig, zuzüglich
Zinsen und Mahnkosten. Des Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt zum
MaxxFitness Fitnessclub ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr
gestattet bis der Beitrag inklusive aller Verzugszinsen und Mahnspesen
beglichen wurde. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen
Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsvertrag stellt einen
Rechtsöffnungstitel dar.
12. Folgende Regelungen gelten für Monatstarife: Die Mitgliedschaft verlängert
sich jeweils um einen weiteren Monat ab Anmeldedatum, wenn keine
schriftlichen 30 Tage vor Monatsende vor der automatisierten Erneuerung per
Email an: training@maxxfitness.ch oder auf dem Postweg eingereicht wird. Das
hinterlegte Zahlungsmittel wird automatisiert 1x monatlich im voraus belastet.
Während der Mitgliedschaft, führen abgelaufene Zahlungsmittel bei z.B.
Kreditkarten oder fehlgeschlagene Belastungen mangels Deckung, zur
Auflösung der Mitgliedschaft und können nur mit einer erneuten Anmeldung und
damit verbundenen Anmeldegebühr reaktiviert werden. Anmeldegebühren und
angefangenen Nutzungsmonate können nicht zurückerstattet werden.
Preisreduktionen gelten explizit nur für den Aktionszeitraum (z.B. 1. bis 12.
Mitgliedschaftsmonat). Danach kann die monatliche Gebühr auf den gebuchten
Normaltarif steigen; die jeweiligen Hinweise sind dem Aktionstext/-inhalt zu
entnehmen.
13. MaxxFitness versendet keine Rechnungen; der Vertrag über die
Mitgliedschaft gilt als Rechnung. Der Mitgliederbeitrag ist unaufgefordert und
fristgerecht zu entrichten. Sollte der Mitgliederbeitrag oder anderweitig
geschuldete Zahlungen nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden für die
erste Mahnung Mahngebühren von CHF 10.- und für jede weitere Mahnung
Gebühren von CHF 20.- erhoben. Daneben behält sich MaxxFitness rechtliche
Schritte vor.
14. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, Ersatzstunden oder
zusätzliche Öffnungszeiten, wenn der MaxxFitness. aus Gründen, die er nicht
zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Epidemie/Pandemie etc.), seine
Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Das Mitglied hat aufgrund der
beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen (z.B
auch im Rahmen eines Schutzkonzepts gegen COVID-19).
15. Vorbehaltlich Ziff. 16 berechtigt die Nichtinanspruchnahme der Leistungen
von MaxxFitness nicht zu einer Reduktion der eingegangenen
Zahlungsverpflichtungen oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen.
16. In den folgenden Fällen der vorübergehenden Nichtinanspruchnahme hat
das Mitglied gegen Vorlage eines Antragsformulars einen Anspruch auf einen
„Time Stopp“:
- Beruflicher Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen Dauer mit
Bescheinigung des Arbeitgebers;
- Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder
Unfall von mehr als vier Wochen Dauer;
- Bei Militär- oder Zivilschutzdienst von mehr als 4 Wochen Dauer;
- Ferien gelten nicht als Time „Stopp Grund“.
17. Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall,
bei Schwangerschaft sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer
Frist von vier Wochen auf in Monatsende unter Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes
ausserordentlich gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses
Recht nur, soweit der neue Wohnort weiter als 20 km vom MaxxFitness Standort
entfernt ist. Der Mitgliederbeitrag wird auf die tatsächliche Dauer der
Mitgliedschaft umgerechnet, so dass es zu einer Abschlussrechnung kommen
kann.
18. Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person kann beantragt
werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag unter Angabe des Namens und der
Adresse der übernehmenden Person an MaxxFitness zu stellen. Die
Übertragung ist nur möglich, wenn die übernehmende Person in eine neue
Vertragslaufzeit einwilligt, wobei sich der Mitgliederbeitrag anteilsmässig um die
übertragene Restlaufzeit reduziert. Die Übertragung erfolgt gegen eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 59.-. Der MaxxFitness.ch Fitnessclub behält sich
vor, Anträge aus begründetem Anlass abzulehnen.
19. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von MaxFitness auf einen
Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts des
MaxxFitness Fitnessclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20 km) berechtigt
nicht zu einer vorzeitigen Kündigung. Die Schliessung des Maxxfitness
Fitnessclubs berechtigt zur vorzeitigen Kündigung, wenn die Schliessung dem
Kunden mindestens 3 Monate im Voraus bekannt gegeben wird.
20. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist
jegliche Haftung seitens MaxxFitness oder seines Personals insoweit
ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist. Der Abschluss einer
Versicherung ist Sache der Mitglieder.
21. Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür
vorgesehenen Schliessfächern unterzubringen und einzuschliessen.
MaxxFitness haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder
anderer Gegenstände.
22. Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen
Mitgliederbeiträge gelten auch für Vertragsverlängerungen, sofern die
Erhöhung mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages angekündigt
wurde. Bestehende Verträge können jedoch nur mit Einverständnis beider
Vertragspartner abgeändert werden. MaxxFitness behält sich vor, jederzeit
Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen
sowie Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform
oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.
23. Die Verwaltung der Daten aller MaxxFitness Mitglieder kann durch einen
externen Dienstleister erfolgen. Jegliche Weitergabe von entsprechenden
Daten unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den
Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung. Das Mitglied
erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass
seine Daten zu Marketingzwecken an Partner von MaxxFitness weitergeleitet
werden dürfen.
24. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Trainingsbereich des
MaxxFitness Fitnessclubs zur Sicherstellung der Qualicert oder Qualitop-
Zertifizierung mit Kameras überwacht wird. Für Klagen eines Mitgliedes gegen
den MaxxFitness ist das Gericht am Sitz von MaxxFitness GmbH zuständig. Für
Klagen der MaxxFitness GmbH ist das Gericht am Sitz von MaxxFitness
zuständig. Auf den Mitgliedervertrag und die vorliegenden AGB findet
ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Geschäftssitz:
MaxxFitness GmbH
Geschäftsführung: Tanja Marike Schmid
Bleichelistrasse 22, CH-9055 Bühler
Handelsregister: CH-30040199259
Steuernummer:CHE-333.684.458
HAUSORDNUNG - RECHTE & PFLICHTEN
Allgemeines
Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des MaxxFitness.ch Fitnessclubs auf der Rückseite der MaxxFitness.ch Mitgliedschaft verwiesen. Jedes Mitglied hat sich im MaxxFitness.ch Fitnessclub gegenüber anderen Mitgliedern und dem Personal respektvoll zu verhalten und jegliches unsittliches oder anstössiges Verhalten zu unterlassen. Das laute Telefonieren sowie die Aufnahme von Fotos oder Videos mit dem Mobiltelefon ist im gesamten MaxxFitness.ch Fitnessclub untersagt. Aus Hygienegründen sind Esswaren im MaxxFitness.ch Fitnessclub verboten. Ebenso dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
Trainingsfläche
Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden. Während Ihres Trainings müssen Sie Sportbekleidung tragen. Das Training mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen muss jedes Mitglied ein Handtuch mit sich tragen und zum Training auf die Geräte legen. Nach Benutzung der Geräte müssen diese von Schweiss-rückständen befreit werden. Dazu steht Desinfektionsmittel bereit. Personen mit starkem Körpergeruch werden aufgefordert, vor dem Training zu duschen. Auf der Trainingsfläche sind ausschliesslich verschliessbare Kunststoffflaschen mit sich zu führen. Offene Gefässe oder Glasflaschen sind verboten. Geräte und Hantelbänke sind gemäss Instruktion zu benutzen und in dem Zustand zu verlassen, wie Sie diese vorfinden möchten. Räumen Sie Freihanteln, Gewichte, Bänke, Griffe usw. bitte ordentlich auf. Um einen reibungslosen Trainingsablauf zu ermöglichen, dürfen Trainingsgeräte/-stationen nicht reserviert werden oder gar für mehrere Sätze blockiert werden.
Zigaretten- und Drogenkonsum
Jeglicher Konsum von Zigaretten und Drogen (Anabolika, Testosteron, Kokain, Heroin, Marihuana, Alkohol etc.) ist in den Räumen der MaxxFitness.ch-Clubs strikt untersagt. Auch der Konsum gesetzlich erlaubter Mengen ist verboten. Ein Verstoss führt zur Kündigung der Mitgliedschaft, einem sofortigen dauerhaften Hausverbot im MaxxFitness.ch Fitnessclub zur Folge und wird zur Anzeige gebracht. Sollte die Einnahme von Mitteln, die unter das Drogengesetz fallen, notwendig sein, so ist dies nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erlaubt. Grundsätzlich gilt eine Nulltoleranzgrenze.
Duschen
Aus hygienischen Gründen sind das Färben von Haaren, das Rasieren/Enthaaren sowie Nagelpflege in den Duschen untersagt. Da die Warmwassermenge begrenzt ist werden die Mitglieder angehalten speditiv zu duschen.
Kinder
Kinder unter 12 Jahren haben keinen Zutritt zum MaxxFitness.ch Fitnessclub. Kinder zwischen 12 und 16 Jahren, die ein Training bei MaxxFitness.ch absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Jugendliche ab 16 Jahren trainieren nur mit Einverständnis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist (Eltern bei Aboabschluss anwesend).
Garderobe
MaxxFitness.ch übernimmt keine Haftung für Ihre Garderobe oder Ihre Wertgegenstände. Bitte schliessen Sie diese in die dafür vorgesehenen Schliessfächer ein. Zwischen zwei Trainingsbesuchen darf kein Eigentum im MaxxFitness.ch Fitnessclub verbleiben.
Schliessfächer
Die Schliessfächer in den Garderoben können nicht gemietet werden. Das eigene Schloss ist zu jedem Training mitzubringen und nach jedem Training zu entfernen. MaxxFitness.ch behält sich vor, verbliebene Schlösser nach 48 Std. - ohne Rückerstattung der Schlösser - zu entfernen.
Bühler, Juni 2020
Geschäftssitz | MaxxFitness.ch GmbH | Bleichelistrasse 22 | CH-9055 Bühler
bottom of page